Das bisher eher zahnlose Energieausweis-Vorlage-Gesetz hat nun (leider) erheblich an Schärfe zugenommen. Seit 1.12.2021 gelten neue Bestimmungen, die Umgehung der Verpflichtung zur Einholung und Vorlage eines Energieausweises sehr erschweren. Hier im kurzen die wesentlichen Bestimmungen:

1. Verkauft, vermietet oder verpachtet jemand ein Gebäude, eine Wohnung oder Geschäftsräume, so ist vor Vertragsabschluss (d.h. mit Unterfertigung des Kaufvertrages, Mietvertrages, usw.) dem Käufer/Mieter/Pächter ein Energieausweis vorzulegen, der in diesem Zeitpunkt nicht älter als zehn Jahre sein darf und eine Kopie davon binnen 14 Tagen nach Vertragsabschluss zu übergeben.
2. Davon ausgenommen sind nur einige wenige Objekte wie etwa jene, die nur frostfrei gehalten werden, die abbruchreif sind, Industrieanlagen, Werkstätten und landwirtschaftliche Nutzgebäude, Gebäude, die nur eine begrenzte Zeit im Jahr genützt werden, und deren Energiebedarf unter einem Viertel einer ganzjährigen Nutzung liegt, freistehende Gebäude mit einer Gesamtnutzfläche von weniger als 50 m2 usw.
3. Wird kein Energieausweis vorgelegt bzw. übergeben, so sieht das Gesetz vor, dass
a. zumindest eine dem Alter und der Art des Gebäudes entsprechende Gesamtenergieeffizienz als vereinbart gilt. Dies kann durchaus zur Folge haben, dass bei einer deutlichen Abweichung der zu erwartenden Energieeffizienz ein Ersatzanspruch in Form von Gewährleistung oder Schadenersatz in Betracht gezogen werden könnte;
b. der Käufer/Mieter/Pächter die Vorlage gerichtlich einklagen kann oder selbst einen Energieausweis auf Kosten des Vertragspartners einholen kann;
c. eine Verwaltungsstrafe von bis zu € 1.450,00 zu verhängen ist;
4. Ein Verzicht auf die Vorlage des Energieausweises oder vom Gesetz abweichende Vereinbarungen sind unwirksam.
5. Wird ein Objekt in einem Druckwerk oder elektronischem Medium angeboten so sind in der Anzeige der Heizwärmebedarf und der Gesamtenergieeffizienz-Faktor des Objektes anzugeben. Auch die Verletzung dieser Bestimmung ist mit einer Verwaltungsstrafe von bis zu € 1.450,00 bedroht.