Auftragsbedingungen
Vertretungen und Beratungen erfolgen im Rahmen der Auftragsbedingungen für Rechtsanwälte.
Je früher rechtlicher Rat eingeholt wird, desto leichter und kostengünstiger lässt sich ein Rechtsstreit erfahrungsgemäß abschließen.
Ein Erstgespräch dient der allgemeinen Informationsaufnahme und soll die Basis dieser Zusammenarbeit schaffen. Idealerweise sollten die wesentlichen zur Verfügung stehenden Unterlagen, Namen und Adressen der Zeugen und sonstigen Beweismittel bereits zum Erstgespräch mitgebracht werden.
Verfügen Sie über eine Rechtsschutzversicherung? In diesem Fall besteht die Möglichkeit, dass diese die entstehenden Kosten übernimmt. Es ist daher ratsam, die entsprechende Polizze bereits beim Ersttermin mitzubringen.
Der Honoraranspruch ergibt sich aus der zwischen dem Rechtsanwalt und seinem Mandanten getroffenen flexiblen Vereinbarung. Ich biete Ihnen verschiedene Arten von Honorarvereinbarungen an, grundsätzlich verzeichne ich das Honorar jedoch basierend auf einem Stundensatz. Dieser richtet sich nach dem Zeitaufwand und ist von der Komplexität des Auftrages abhängig. Wird keine spezifische Vereinbarung über die Honorarabrechnung getroffen, so gelangt das österreichische Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG) in der geltenden Fassung zur Anwendung.
Sollten Sie nicht über ausreichendes Einkommen oder Vermögen verfügen, um sich einen Prozess leisten zu können, so haben Sie die Möglichkeit, bei Gericht einen Antrag auf Verfahrenshilfe zu stellen.